Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Nach Gewicht
- LSG NRW, 16.04.2012 – L 20 SO 581/11
- BSG, 17.12.2014 – B 8 SO 18/13 R(Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - zusätzlicher Barbetrag aufgrund der Übergangsregelung des § 133a SGB 12 - Bestandsschutzregelung - keine nachträgliche Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen durch rückwirkende Rentenbewilligung)Zitiert von 1
- BSG, 13.02.2014 – B 8 SO 15/12 R(Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - Anspruch auf einen zusätzlichen Barbetrag aufgrund der Übergangsregelung des § 133a SGB 12 - Beteiligung an den Aufenthaltskosten - Wegfall nach Unterbrechung des Leistungsbezuges - Verfassungsmäßigkeit)Zitiert von 2
- LSG NRW, 31.03.2011 – L 9 SO 45/09Zitiert von 1
- LSG NRW, 18.02.2010 – L 9 SO 33/08Zitiert von 2
- SG Duisburg, 29.08.2006 – S 27 SO 219/05
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 – L 23 SO 286/16Zitiert von 1
- BSG, 13.07.2017 – B 8 SO 1/16 R(Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahme - Auswirkungen - Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Anwendbarkeit des § 14 SGB 9 auf vor dem 1.7.2001 begonnene Leistungsfälle - Überprüfung der Zuständigkeit vor Erlass eines Folgebescheides - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungen - Leistungserbringung in einer Einrichtung - Wirksamkeit des abgeschlossenen Wohn- und Betreuungsvertrages - rückwirkende Genehmigung)Zitiert von 17
- LSG NRW, 19.10.2015 – L 20 SO 255/12Zitiert von 3
17 Entscheidungen zu § 133a SGB XII →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 133a SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Personen, die am 31. Dezember 2004 einen Anspruch auf einen zusätzlichen Barbetrag nach § 21 Abs. 3 Satz 4 des Bundessozialhilfegesetzes haben, wird diese Leistung in der für den vollen Kalendermonat Dezember 2004 festgestellten Höhe weiter erbracht.